Über uns

Die Geschichte des all eins e.V. ist von jeher durch eine hohe Jugendbeteiligung geprägt. 1994 gründeten Jugendliche und junge Erwachsene auf Eigeninitiative den all eins e.V.. Ihr Verein ermöglichte ihnen Konzerte, Ausstellungen und Fahrten selbst organisieren zu können. Seit 1997 ist der all eins e.V. anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe und agiert im Handlungsfeld der Offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Der all eins e.V. betreibt gemeinsam mit dem Sportverein Mellowpark e.V. den Mellowpark, einen Jugend-, Sport- und Freizeitpark im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick und den dazugehörigen ALL Club. Ziel seiner pädagogischen Arbeit ist es dem im § 11 SGB VIII formulierten Bildungsauftrag gerecht zu werden. Der all eins e.V. orientiert sich in seiner Arbeit an den Interessen, Themen und Bedarfen von jungen Menschen, bietet offene Räume für Mitbestimmung und Mitgestaltung, befähigt Jugendliche und junge Erwachsene zur Selbstbestimmung, regt und fördert soziales Engagement an.

Die Schwerpunkte liegen in der Offenen Arbeit, in Jugendbeteiligung und in der sportorientierten und der kulturellen Jugendarbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 14 - 27 Jahren. Der all eins e.V. erhält als anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe finanzielle Zuwendung nach § 11 SGB VIII durch das Jugendamt Treptow-Köpenick.

Mitglied werden

Füll einfach den Mitgliedsantrag aus und bring ihn zu uns ins ALL Büro.

Mitgliedsantrag

Vorstand

Der Vorstand des all eins e.V. besteht nach seiner Satzung aus 5 Mitgliedern, von denen die Mehrheit zwischen 14 und 32 Jahre alt ist. Jugendliche und junge Erwachsene sind im all eins e.V. nicht nur Berater_innen sondern vollwertige Mitglieder des Vorstandes, die in Bezug auf alle Belange des Vereins stimmberechtigt und an grundsätzlichen und essentiellen, den Verein betreffenden Entscheidungen, beteiligt sind. Hierbei handelt es sich um Personal-, Finanz- und Infrastrukturentscheidungen im Rahmen der dem Verein zur Verfügung stehenden Ressourcen, sowie der Mitbestimmung über Konzepte, Ziele und Zielgruppen. Tagt der Vorstand begleiten die pädagogischen Mitarbeiter_innen des all eins e.V. die Sitzungen.

Die Vorstandsmitglieder teilen die Posten wie folgt auf: 1 Vorsitzender/Vorsitzende, zwei stellvertretende Vorsitzende, sowie ein Kassenwart/eine Kassenwartin und ein Schriftführer/eine Schriftführerin.

§ 3 der Satzung vom 20. Mai 2022

Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Jugend- & Jugendkulturförderung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik und Sport
  • Organisation von sportlichen (z.B. BMX & Mountain Bike, Skateboard, Fußball, Tischtennis, Basketball) und künstlerischen (z.B. Graffiti, Foto, Musik) Veranstaltungen, Wettbewerben und Turnieren
  • internationaler Jugendaustausch, Jugend- und Bildungsfahrten zur Förderung von Toleranz
    auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, sowie Jugendbegegnungen im Projekt ‚Mellowpark Camp’
  • Unterstützung der Jugendarbeit und die Entwicklung des Mellowpark zur Jugendfreizeitstätte als Ort der Jugend, des Sports, der Kultur und der Kommunikation.

Willst du mehr wissen?

Hier kannst du dir die aktuelle Satzung des all eins e.V. herunterladen:

Satzung

Spenden

Wir freuen uns über jede Spende, egal ob klein oder groß.

Für Spenden ab 200€ benötigt ihr eine Spendenbescheingung, um sie steuerlich geltend machen zu können. Diese könnt ihr per Email an support@alleins.de anfordern. Für die Spendenbescheinigung benötigen wir eure komplette Anschrift, Kontonummer sowie den Betrag und das Datum der Spende.

Überweise deine Spende bitte auf das folgende Konto:

Kontoinhaber: all eins e.V.
Bank: Berliner Volksbank eG
IBAN: DE33 1009 0000 3756 2320 01
BIC: BEVODEBB

Verwendungszweck:

Spende all eins e.V.
<Dein Name>